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Beurteilung „fiktiver“ Sachverhalte fällt nicht unter Auskunftspflichtgesetz

SteuerrechtRdW 1997, 421 Heft 7 v. 15.7.1997

Im Rahmen einer mit 22. 4. 1997 datierten grundsätzlichen Einzelerledigung hat das BMF festgestellt, dass zu nicht verwirklichten Sachverhalten an sich keine Auskunftspflicht besteht.

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