Art 7 Abs 1 B-VG, Art 92 Abs 1 B-VG
§ 54 ASGG, § 58 Abs 1 Satz 2 ASGG
Die Feststellungskompetenz des OGH über Anträge von kollektivvertragsfähigen Körperschaften der AG und der AN auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen ist verfassungsrechtlich unbedenklich.