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Kein „Durchgriff“ des Werkbestellers auf den Subunternehmer

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 396 Heft 7 v. 15.7.1997

§ 1165 ABGB, § 1167 ABGB, § 1295 ABGB

Ein „Durchgriff“ des Geschäftsherrn auf die von seinem Generalunternehmer verpflichteten Subunternehmer wegen des deckungsgleichen Gewährleistungs- oder Schadenersatzanspruchs gegen den Generalunternehmer ist abzulehnen. Der Geschäftsherr ist gegenüber den mit ihm in keinem Vertragsverhältnis stehenden Subunternehmern nur auf allgemeine deliktische Schadenersatzansprüche verwiesen.

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