§ 5 IPRG, § 38 IPRG, § 41 IPRG
§ 1 KSchG, § 18 KSchG
Art 29(d)EGBGB
§ 9(d)VerbrKrG, § 10(d)VerbrKrG
Bei den Time-sharing-Verträgen erwirbt der Kunde regelmäßig gegen ein voraus zu leistendes Entgelt ein sowohl in dessen Gesamtdauer wie auch auf zeitlich bestimmte Nutzungseinheiten je Kalenderjahr beschränktes Nutzungsrecht an einer Ferienimmobilie.