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Übernommene Mietzinsvorauszahlungen grunderwerbsteuerpflichtig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1997, 320 Heft 5 v. 15.5.1997

§ 5 Abs 1 GrEStG

Übernimmt der Erwerber einer Liegenschaft die Verpflichtungen aus einer an den Veräußerer geleisteten Mietzinsvorauszahlung (hier: Anrechnung der Mietzinsvorauszahlung auf künftige Mieten), so stellt die für die noch offene Bestandsdauer übernommene Verrechnungspflicht als vorbehaltene Nutzung eine grunderwerbsteuerliche Gegenleistung dar.

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