§ 16 Abs 1 EStG
Angesicht des Umstandes, dass Kurse für Neuro-Linguistik Programming zwar unbestritten der Förderung der kommunikativen Fähigkeiten dienen, derartige Fähigkeiten aber in einer Vielzahl von Berufen von Bedeutung sind, können Aufwendungen dafür bei im Lehrberuf Tätigen nicht als Werbungskosten abgesetzt werden.