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UStG 1994: Durchführung von Garantieleistungen für den ausländischen Hersteller

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1997, 319 Heft 5 v. 15.5.1997

§ 3 Abs 8 lit c UStG, Art 3a Abs 6 UStG

Sachverhalt:

Eine österreichische GmbH (Ö) importiert Geräte von einem schwedischen Unternehmer (S). Gegenüber den österreichischen Abnehmern führt Ö aufgrund einer diesbezüglichen Garantievereinbarung mit S Garantieleistungen aus.

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