SteuerrechtErlassrundschauRdW 1997, 319 Heft 5 v. 15.5.1997
Sachverhalt:
Eine österreichische GmbH (Ö) importiert Geräte von einem schwedischen Unternehmer (S). Gegenüber den österreichischen Abnehmern führt Ö aufgrund einer diesbezüglichen Garantievereinbarung mit S Garantieleistungen aus.