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BFH: Keine Liebhaberei bei Kapitalgesellschaften

SteuerrechtJosef SchuchRdW 1997, 300 Heft 5 v. 15.5.1997

Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Liebhaberei geändert: Eine Kapitalgesellschaft hat keine außerbetriebliche Sphäre. Daher gibt es bei Kapitalgesellschaften auch keine Liebhaberei. Gegebenenfalls ist eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen.

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