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Zurückweisung wegen Streitanhängigkeit - Auswirkung auf Wechselzahlungsauftrag und Sicherungsexekution

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 276 Heft 5 v. 15.5.1997

§ 55 JN
§ 232 f ZPO, § 477 ZPO, § 524 ZPO
§ 370 EO, § 376 EO

Eine Zusammenrechnung mehrerer Wechselforderungen gem § 55 Abs 1 JN findet selbst dann nicht statt, wenn es sich um ein identes Grundgeschäft handelt. Daher sind die Wechselsummen auch für das Exekutionsverfahren nicht zusammenzurechnen.

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