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Drittschadensliquidation durch den Frachtführer

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 275 Heft 5 v. 15.5.1997

§ 30 AÖSp, § 32 AÖSp
Art 1 Abs 1 CMR, Art 17 CMR, Art 34 CMR

Nicht nur ein Spediteur, sondern auch ein Frachtführer ist zu Drittschadensliquidation berechtigt; ein Frachtführer ist daher aktiv legitimiert, von seinem Erfüllungsgehilfen Schadenersatz zu verlangen, auch wenn er selbst dem Geschädigten den Schaden noch nicht ersetzt hat (Änderung der Rechtsprechung).

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