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Ersitzungszeit für Superädifikate 3 Jahre

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 272 Heft 5 v. 15.5.1997

§ 297 ABGB, § 1466 ABGB

Gemäß § 1466 ABGB wird das Eigentumsrecht, dessen Gegenstand eine bewegliche Sache ist, durch einen dreijährigen rechtlichen Besitz ersessen. Es besteht kein Grund, diese Bestimmung auf Superädifikate, bei denen es sich um bewegliche Sachen handelt, nicht anzuwenden.

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