§ 2 Abs 1 GlBG
§ 10 KV der ö Sparkassen, § 33 Abs 1 KV der ö Sparkassen
Hätte die AN auch bei einem kollektivvertragskonformen Verhalten des AG keinen Anspruch auf Definitivstellung, so kann aus einer vom Kollektivvertrag abweichenden Vorgangsweise des AG kein Anspruch auf Definitivstellung aus dem Gleichbehandlungsgebot abgeleitet werden.