Das von Bundesregierung und Sozialpartnern vorgelegte Maßnahmenpaket soll durch eine Reihe von Änderungen auf dem Gebiet der Berufsausbildung (Berufsausbildungsgesetz), des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes, des Sozialversicherungsrechtes (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz), des Schulorganisationsgesetzes sowie des Schulunterrichtsgesetzes die Lehrlingsausbildung reformieren und bewirken, dass ab dem Jahr 1997 die Qualität der Berufsausbildung sichergestellt, die Zahl der Lehrplätze erhöht, der Zugang zur Lehre für Jugendliche und Ausbildungsbetriebe unter Wahrung der Qualität erleichtert sowie die Durchlässigkeit zu anderen Bildungssystemen gefördert wird.