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§ 42 MRG - Anwendung auf gerichtlich hinterlegte Mietzinse?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 202 Heft 4 v. 15.4.1997

§ 42 MRG
§ 1425 ABGB

Die Exekutionsbeschränkungen des § 42 MRG sind nicht auf Beträge anzuwenden, die gem § 1425 ABGB gerichtlich hinterlegt werden.

OGH 10.09.1996, 3 Ob 2151/96m

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