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Amtshaftung wegen nicht sofort erteiltem Vollzugsauftrag im Exekutionsverfahren

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 201 Heft 4 v. 15.4.1997

§ 1 AHG
§ 14 EO, § 41 EO, § 74 EO
§ 49 GeO, § 110 GeO, § 551 GeO

Die Bestimmungen der §§ 49 Abs 1, 110 Abs 1 und 551 GeO sind als Schutzgesetze zugunsten der betreibenden Gläubiger gegen Vermögensnachteile anzusehen, die ihnen aus einem nicht mit tunlicher Raschheit angeordneten Vollzugsauftrag erwachsen Verfahrensgesetze dienen gerade dem Schutz der durch einen Antrag betroffenen Personen.

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