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Zur Anspruchsberechtigung im Straßengüterverkehr

WirtschaftsrechtVon RA Dr., Peter CsoklichRdW 1997, 188 Heft 4 v. 15.4.1997

Mit der Entscheidung 4 Ob 2336/96z hat der OGH mit einer langen Entscheidungstradition gebrochen: nach diesem neuen Erkenntnis ist ein Hauptfrachtführer berechtigt, seinen Unterfrachtführer auf Schadenersatz zu klagen, auch wenn der Hauptfrachtführer selbst noch keinen Schadenersatz an seinen Auftraggeber geleistet hat; der Hauptfrachtführer ist somit zur Drittschadensliquidation gegenüber seinem Unterfrachtführer berechtigt.

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