§ 2 EStG, § 3 Abs 1 Z 3 EStG
§ 1 UStG
Für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Stipendien, die nach Abschluss einer universitären Ausbildung geleistet werden, sind die Bestimmungen der Punkte 2 bis 5 des Erlasses vom 29. 3. 1996, GZ 07 0600/1-IV/7/96, AÖF 64/1996 (= RdW 1996, 189) maßgebend.