Der Kommanditanteil an einer KG wurde geschenkt bzw um 1,- S erworben. Der Erwerber übernahm das negative Kapital- bzw Verrechnungskonto. Die Abgabenbehörde sah in der Übernahme des negativen Kapital- bzw Verrechnungskontos eine Gegenleistung und schrieb dafür 2 % Rechtsgeschäftsgebühr vor (§ 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c GebG; nunmehr 2,5 % BUSt). Entgegen der Behörde liegt jedoch bei Übernahme eines negativen Kapitalkontos ohne Abdeckungsverpflichtung keine Gegenleistung vor.