Errichtet der Verkäufer eines Grundstücks noch vor Übergabe ein Gebäude und ist der Verkäufer Bauherr, dann ist die Lieferung des Gebäudes von der USt befreit und vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Der Verkäufer kann jedoch die nicht abzugsfähige Vorsteuer in der Rechnung ausweisen und dem Käufer den Vorsteuerabzug ermöglichen. Nach Meinung der Firmenverwaltung besteht diese Möglichkeit aber erst mit Lieferung des Grundstücks und nicht bereits für Teilabrechnungen mit Vorauszahlungen.