§ 18 Abs 6 lit c HBG
§ 27 Z 1 AngG
1. Untreue fordert bewusstes Handeln gegen die Interessen des AG; für den Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit genügt hingegen die Gefährdung dienstlicher Interessen durch fahrlässiges Handeln.
2. Ein Hausbesorger, der, ohne dies der Hausinhabung bzw Hausverwaltung anzuzeigen und ohne für Vertretung zu sorgen, elf Tage ins Ausland verreist, zerstört die Vertrauensbasis für eine weitere ordnungsgemäße Zusammenarbeit mit seinem AG. Der Hausbesorger erfüllt dadurch den Kündigungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.