§ 74 GmbHG, § 76 GmbHG
§ 1346 ABGB
Widmet ein Gesellschafter sein Darlehen an die GmbH, die trotzdem bilanzmäßig überschuldet ist, als „Kapitalerhöhung“, so liegt ein zur Krisenfinanzierung gewidmeter Finanzplankredit vor, der nach den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzes zu behandeln ist.