Der VfGH hat die Beschwerde der Volksanwaltschaft gegen den so genannten Wurstsemmelerlass zurückgewiesen; der Erlass sei keine Rechtsverordnung und daher vom VfGH nicht zu prüfen.
Nach dem „Wurstsemmelerlass“ (AÖF 1995/9) kann der Dienstgeber Essenbons an Arbeitnehmer steuerfrei ausgeben, wenn die gekauften Lebensmittel zwar nach Hause mitgenommen werden können, der Wert der Essenbons aber 15 S täglich (Freigrenze) nicht übersteigt.