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Zur Hälfte-Auflösung der Wertberichtigungen zu Exportforderungen in 1996

SteuerrechtVon Univ.-Prof., Gerald HeidingerRdW 1997, 94 Heft 2 v. 15.2.1997

Die Wertberichtigungen von Exportforderungen sind 1996 entgegen dem BMF - unabhängig vom Forderungseingang - mit mindestens der Hälfte und im Folgejahr mit den Rest gewinnerhöhend aufzulösen.

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