Die Wertberichtigungen von Exportforderungen sind 1996 entgegen dem BMF - unabhängig vom Forderungseingang - mit mindestens der Hälfte und im Folgejahr mit den Rest gewinnerhöhend aufzulösen.
Die Wertberichtigungen von Exportforderungen sind 1996 entgegen dem BMF - unabhängig vom Forderungseingang - mit mindestens der Hälfte und im Folgejahr mit den Rest gewinnerhöhend aufzulösen.