§ 82 lit f GewO
Haben bedrohliche und beleidigende Ausfälle eines AN gegen den Lagerleiter eines anderen Unternehmens ein sofortiges Ladeverbot zur Folge und konnte der in Auftrag gegebene Warentransport daher nicht durchgeführt werden, hatte das Verhalten des AN unmittelbare betriebsschädigende Auswirkungen, so dass der AG zu Recht befürchten durfte, dass der AN seine Pflichten nicht getreulich erfüllen werde. Der AN konnte daher zu recht entlassen werden.