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Einseitige Urlaubsverlängerung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 90 Heft 2 v. 15.2.1997

§ 82 lit f GewO

Das einseitige Überziehen der Urlaubsvereinbarung um eine Woche ist ein erhebliches Überschreiten, das zur Entlassung berechtigt.

OGH 26. 6. 1996, 9 Ob A 2116/96

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