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Keine Erweiterung von Mitwirkungsrechten des Betriebsrats durch Kollektivvertrag?

ArbeitsrechtVon Univ.-Prof., Ulrich RunggaldierRdW 1997, 77 Heft 2 v. 15.2.1997

Der OGH vertritt die Ansicht, jegliche kollektivvertragliche Erweiterung von Mitwirkungsrechten des Betriebsrats sei unzulässig. Diese Ansicht überzeugt nicht. Zumindest Kollektivvertragsklauseln, wonach Arbeitgeber-Kündigungen nur bei entsprechender Zustimmung des Betriebsrates zulässig sein sollen, sind als unbedenklich anzusehen.

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