§ 18 Abs 2 HGB , § 37 Abs 2 HGB
§ 9 AußStrG , § 11 Abs 1 AußStrG
§ 5 GmbHG
§ 18 FBG , § 21 FBG
Einem Mitbenutzer und Firmenträger, der sich durch die Neueintragung eines Rechtsträgers in das Firmenbuch mit einer gegen das Täuschungsverbot nach § 18 Abs 2 HGB verstoßenden Firma verletzt erachtet, steht in unmittelbarer Verfolgung dieser Interessen der Rekurs gegen den Eintragungsbeschluss nicht offen.