Durch das Inkrafttreten des Beschlusses Nr 7/94 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses1) und der Verpflichtung zur Übernahme des acquis communautaire durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union war eine Novellierung des BVergG notwendig geworden. Deshalb wurde am 24. 9. 1996 eine Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz zur Änderung des Bundesvergabegesetzes vom Ministerrat beschlossen. Im Dezember 1996 wurde die Regierungsvorlage mit kleineren Änderungen im Parlament angenommen, womit die Novelle am 1. 1. 1997 in Kraft getreten ist2). Der folgende Beitrag skizziert die Änderungen im (erweiterten) Geltungsbereich und im neu ausgestalteten Rechtsschutzmechanismus.