Während das Universitätsstudium regelmäßig der Berufsausbildung dient und daher die Aufwendungen dafür nicht abzugsfähig sind, kann die Teilnahme an Universitätslehrgängen der Fortbildung dienen; die Aufwendungen sind dann auch abzugsfähig.
Während das Universitätsstudium regelmäßig der Berufsausbildung dient und daher die Aufwendungen dafür nicht abzugsfähig sind, kann die Teilnahme an Universitätslehrgängen der Fortbildung dienen; die Aufwendungen sind dann auch abzugsfähig.