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VwGH: Universitätslehrgänge begründen abzugsfähige Fortbildungskosten

SteuerrechtRdW 1997, 48 Heft 1 v. 15.1.1997

Während das Universitätsstudium regelmäßig der Berufsausbildung dient und daher die Aufwendungen dafür nicht abzugsfähig sind, kann die Teilnahme an Universitätslehrgängen der Fortbildung dienen; die Aufwendungen sind dann auch abzugsfähig.

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