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Doppelte Haushaltsführung für Doppelverdiener: VwGH bestätigt 20.000-S-Grenze

SteuerrechtRdW 1997, 47 Heft 1 v. 15.1.1997

Die doppelte Haushaltsführung ist dann nicht privat veranlasst, wenn der Ehegatte am Familienwohnsitz mehr als 20.000 S verdient.

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