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Schätzung und Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe der Vorauszahlungserklärung nach § 121 Abs 3 EStG?

SteuerrechtGerold WalderRdW 1997, 36 Heft 1 v. 15.1.1997

Mit dem Strukturanpassungsgesetz wurde eine spezielle Abgabenerklärungspflicht in das EStG eingefügt. Kommt der Steuerpflichtige dieser Pflicht nicht fristgerecht nach, führt die Finanzbehörde automationsunterstützt pauschale Schätzungen mit Sicherheits- und Verspätungszuschlägen durch. Dabei geht sie willkürlich vor und macht ihren Rechtsträger amtshaftungspflichtig.

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