Mit dem Strukturanpassungsgesetz wurde eine spezielle Abgabenerklärungspflicht in das EStG eingefügt. Kommt der Steuerpflichtige dieser Pflicht nicht fristgerecht nach, führt die Finanzbehörde automationsunterstützt pauschale Schätzungen mit Sicherheits- und Verspätungszuschlägen durch. Dabei geht sie willkürlich vor und macht ihren Rechtsträger amtshaftungspflichtig.