Mit Hilfe einer Verordnung zu § 2 Abs 2 EStG versucht das BMF, Verlustgesellschaften zu verhindern, die im Rahmen einer Einnahmen-Ausgabenrechnung Wertpapiere im Umlaufvermögen anschaffen und sie als Betriebsausgaben geltend machen. Die Verordnung steht allerdings mit einem Erlass des BMF in Widerspruch.
Zur Vermeidung von Verlustmodellen ist zu § 2 Abs 2 EStG folgende Verordnung ergangen: