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Versicherungsschutz bei Verfristung des Rangordnungsbeschlusses aus Verschulden des Rechtsanwaltes?

WirtschaftsrechtRdW 1997, 2 Heft 1 v. 15.1.1997

Der OGH hat unlängst entschieden, dass der Versicherer im Rahmen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Schaden einzustehen hat, den der versicherte Rechtsanwalt seinem Klienten dadurch verursacht, dass er einen Rangordnungsbeschluss wegen Unauffindbarkeit nicht rechtzeitig ausgenützt hat.

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