Mit dem Begriff „arbeitnehmerfinanzierte“ Betriebspension sollen Abreden zwischen Firma und Mitarbeiter (in der Regel Geschäftsführer oder Führungskraft) bezeichnet werden, nach denen Vergütungsbestandteile durch eine wertgleiche Betriebspension ersetzt werden oder anstelle einer ansonsten stärker ausgefallenen Bezügeerhöhung eine Betriebspension erbracht wird. Bislang haben sich in Österreich, anders als in Deutschland, erst verhältnismäßig wenige Unternehmen eine solche aufgeschobene Vergütung („Deferred Compensation“) zunutze gemacht. Mit dem vorliegenden Beitrag soll daher ein Versuch gemacht werden, Gestaltung, Vorteilhaftigkeit und Bilanzauswirkungen von arbeitnehmerfinanzierten Betriebspensionen darzustellen und damit die vielfach bei Unternehmen und steuerlichen Beratern vorhandene Angst vor dem Unbekannten zu nehmen.