§ 1 UWG, § 14 UWG
§ 9 RL-BA 1977
§ 10 RAO , § 37 RAO
Art 10 MRK
„L'AW“ und „Linzer Anwälte“ erfüllt nicht die Anforderungen, die § 9 Abs 3 RL-BA 1977 für Kurzbezeichnungen aufstellt. Dieser Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift ist den betreffenden Rechtsanwälten vorwerfbar und geeignet, ihnen einen Vorsprung vor den gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen; er ist daher sittenwidrig iSd § 1 UWG.