§ 3 Abs 1 AVRAG
§ 879 Abs 1 ABGB
§ 105 Abs 3 ArbVG
Art 4 Abs 1 Betriebsübergangs-RL
1. Kein Betriebsübergang liegt vor, wenn lediglich AN von einem Betrieb zum anderen wechseln, ohne dass gleichzeitig die organisatorische und wirtschaftliche Einheit, in die diese eingebunden waren, mitübergeht.