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Übernahme von Arbeitnehmern: Voraussetzung des Betriebsüberganges

ArbeitsrechtMartin KarnerRdW 1997, 729 Heft 12 v. 15.12.1997

Das Abstellen auf die Übernahme der Stammbelegschaft als Tatbestandsmerkmal für das Vorliegen eines Betriebsüberganges ist im Hinblick auf die Zielsetzung der RL 77/187/EWG aus rechtsdogmatischer Sicht sowie aus Gründen der Rechtssicherheit abzulehnen. Der Betriebsbegriff des § 3 Abs 1 AVRAG weicht von jenem des § 34 ArbVG ab und beinhaltet nicht die Belegschaft.

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