§ 20 Abs 1 Z 1 und 2 EStG
1. Die Lebensgefährtin eines Betriebsinhabers zählt zu jenem Personenkreis, hinsichtlich dessen eine Fremdüblichkeit von Gehaltszahlungen zu prüfen ist.
2. Der Einstufung, welchem Kollektivertrag eine als Arbeitnehmerin beschäftigte Lebensgefährtin des Unternehmers unterfällt, kommt dabei entscheidende Bedeutung zu.