Für schädliche Nebenwirkungen infolge Anwendung eines Arzneimittels ist der Hersteller (Importeur) dann nach dem PHG verantwortlich, wenn die Darbietung des Medikamentes mangelhaft ist, insbesondere die gebotenen Warnhinweise unterlassen wurden.
Für schädliche Nebenwirkungen infolge Anwendung eines Arzneimittels ist der Hersteller (Importeur) dann nach dem PHG verantwortlich, wenn die Darbietung des Medikamentes mangelhaft ist, insbesondere die gebotenen Warnhinweise unterlassen wurden.