Die Betriebsübergangsrichtlinie wurde unzulänglich ins österreichische Arbeitsvertragsrecht übergeführt. Nun erscheint fraglich, ob sich erkannte Regelungslücken noch durch ergänzende Auslegung schließen lassen: Diese Problematik zeigt sich auch beim Widerspruch von Betriebsratsmitgliedern gegen den Vertragsübergang bei Teilbetriebsübergang. Die Berufung des OGH auf den gebotenen Mandatsschutz (§ 115 Abs 3 ArbVG) ergibt weitere Probleme.