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Rügepflicht nach dem einheitlichen Gesetz für den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG)

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 594 Heft 10 v. 15.10.1997

Art 11 EKG, Art 38 EKG, Art 39 EKG, Art 82 EKG
§ 502 Abs 1 ZPO

Wird bei der Anwendung fremden Rechts durch die inländischen Gerichte eine im ursprünglichen Geltungsbereich des maßgeblichen fremden Rechts gefestigte Ansicht hintangesetzt, so widerspricht dies der Rechtssicherheit, so dass in einem solchen Fall eine die Zulässigkeit der Revision bewirkende erhebliche Rechtsfrage gegeben ist.

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