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Elektronischer Rechnungsdatenaustausch - Frage des Vorliegens einer umsatzsteuergerechten Rechnung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1996, 453 Heft 9 v. 15.9.1996

§ 11 UStG 1994

Auch im Falle eines elektronischen Rechnungsdatenaustausches ist zur Erfüllung der Bestimmungen des § 11 UStG 1994 ein gänzlicher Verzicht auf eine schriftliche Abrechnung nicht möglich. Es kann jedoch in diesen Fällen wie folgt vorgegangen werden:

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