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„Dienstnehmerähnliche Werkverträge“ gleichheitswidrig?

SteuerrechtRdW 1996, 433 Heft 9 v. 15.9.1996

Für die Versicherungspflicht und Abzugsteuerpflicht dienstnehmerähnlicher Werkverträge werden gleiche Leistungen ungleich behandelt; die Regelung ist (auch) deshalb verfassungswidrig.

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