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Zur Werbung mit „Statt“-Preisen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 408 Heft 9 v. 15.9.1996

§ 2 UWG

Bei der Werbung mit „Statt“-Preisen ist wegen der suggestiven Wirkung dieser Werbeform ein strenger Maßstab anzulegen. Eine unauffällige Erläuterung des Vergleichspreises im Kleinstdruck - noch dazu senkrecht zum übrigen Text - ist nicht ausreichend deutlich, insbes wenn der erklärende Hinweis nur bei gezielter Suche nach Auffalten des Prospektes zu entdecken ist.

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