Bombenattentate auf Tourismusziele, wie sie leider immer häufiger werden, sind oft Anlass zur „Stornierung“ von Reisen in die betroffenen Regionen. Im folgenden soll ausgehend von Rechtsprechung und Lehre in Österreich und unter Bedachtnahme auf die umfangreiche deutsche Rechtsprechung untersucht werden, ob bzw unter welchen Voraussetzungen solche Ereignisse zur Vertragsauflösung unter Wegfall eines Entgeltanspruches des Reiseveranstalters berechtigen.