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Taschenkontrolle im Supermarkt und allgemeine Geschäftsbedingungen

WirtschaftsrechtChristian NowotnyRdW 1996, 397 Heft 9 v. 15.9.1996

In einer deutschen Einzelhandelskette von Selbstbedienungsläden ist im Eingangsbereich folgender Hinweis zu finden gewesen:

„Information und Taschenannahme

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