§ 3 Abs 2 GrEStG 1987
Die Zusammenlegung von Liegenschaften mit nachfolgender Zuordnung von Miteigentumsanteilen an der vereinigten Liegenschaft ist als Tauschvorgang zu werten, der nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs 2 GrEStG fällt.
VwGH 29.01.1996, 94/16/0039