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Keine doppelte Haushaltsführung bei freiwilliger Wahl des auswärtigen Wohnsitzes nach Eheschließung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1996, 396 Heft 8 v. 15.8.1996

§ 16 EStG

Sind beide Ehepartner im Zeitpunkt ihrer Heirat in der selben Stadt berufstätig, in der der Ehemann auch wohnt, wählen die Ehepartner aber vom Zeitpunkt der Eheschließung an die auswärtige Wohnung der Ehefrau als Familienwohnsitz, so liegt für den Ehemann keine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor.

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