§ 12 Abs 3 aF MRG (vor dem 3. WÄG); § 12a Abs 3 MRG idF des 3. WÄG
Die Einbringung eines Unternehmens als Sacheinlage in eine Gesellschaft ist als Unternehmensveräußerung gem § 12 Abs 3 MRG aF zu werten, die dem Vermieter die Möglichkeit einer Mietzinserhöhung gibt. Auf eine Änderung der Eigentümerstruktur des Unternehmens bzw der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten (§ 12a Abs 3 MRG nF) kommt es hiebei entgegen 1 Ob 591/93 nicht an.